Handbuch Kulturverwaltung

Herausgegeben von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz

Kunst und Kultur wird von Menschen, von Künstlerinnen und Künstlern, von Interpretinnen und Interpreten, von Gruppen, von Professionellen ebenso wie von Laien gemacht. Damit Kunst und Kultur sich entfalten kann, bedarf es der Rahmenbedingungen im Steuerrecht, im Urheberrecht, im Arbeits- und Sozialrecht. Es gehören dazu ebenso die finanziellen Mittel, die bereitgestellt werden müssen, damit Kunst und Kultur überhaupt stattfinden kann.

Die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur werden von den Politikerinnen und Politikern in den Räten, den Landtagen, dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament gestaltet. Die Umsetzung der Rahmenbedingungen, die Konkretisierung und in den meisten Fällen auch die Vorbereitung der kulturpolitischen Entscheidungen findet in der Kulturverwaltung statt. Ebenso entscheiden vielfach die Kulturverwaltungen über die Vergabe von Haushaltsmitteln bzw. bereiten die Entscheidungen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter vor.

Mit ihrem Handeln setzt die Kulturverwaltung Akzente in der Kulturpolitik, sie ermöglicht Kunst und Kultur.

Im Handbuch Kulturverwaltung werden die Strukturen der Kulturverwaltung aufgezeigt. Das Handbuch beginnt mit der kommunalen Ebene, d.h. mit der Bundesvereinigung Kommunaler Spitzenverbände sowie dem Deutschen Städtetag und seinen Mitgliedsverbänden sowie den Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetags. Aufgeführt wird ebenso der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit seinen Mitgliedsverbänden sowie der Deutsche Landkreistag mit seinen Mitgliedsverbänden.

Auf der Landesebene werden sowohl die Staatskanzleien, die insbesondere für Fragen der Medienpolitik zuständig sind, die Ministerien für Bildung und die Kultur- und Wissenschaftsministerien dargestellt.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen im Steuerrecht, im Urheberrecht, im Arbeits- und Sozialrecht geschieht auf der Bundesebene in den jeweils zuständigen Ministerien, die ebenfalls im Handbuch verzeichnet sind. Breiten Raum nehmen neben diesen Ministerien, also dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das Haus des Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien sowie das Auswärtige Amt ein. Beide Häuser verfügen jeweils über eigene Abteilungen für Kultur.

Dass auf der Europäischen Ebene ebenfalls Kulturpolitik gestaltet wird, ist nicht erst seit den Versuchen bekannt, die grenzüberschreitende Buchpreisbindung zu untersagen. Das vorliegende Handbuch zeigt die unterschiedlichen Strukturen der verschiedenen Generaldirektionen der EU-Kommission auf, in denen kulturpolitisches Handeln vorbereitet und Richtlinien umgesetzt werden.

Der Deutsche Kulturrat möchte mit diesem Handbuch die Vielgestaltigkeit der Strukturen in der Kulturverwaltung der unterschiedlichen politischen Ebenen aufzeigen. Er will zugleich ein Hilfsmittel bereitstellen, dass einen schnellen Zugriff auf die jeweiligen Verwaltungsstrukturen bietet.

Inhalts- übersicht
  • Vorwort des Vorsitzenden des Deutschen Kulturrates
  • Vorwort der Herausgeber
  • Kulturverwaltung im Kooperativen Föderalismus
  • Kulturverwaltung.
1. Kommunale Ebene
  • Einführung
  • Gemeinsame Einrichtung der Kommunalen Spitzenverbände
  1. Deutscher Städtetag
  2. Mitgliedsverbände des Deutschen Städtetags
  3. Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetags
  4. Deutscher Städte- und Gemeindebund
  5. Mitgliedsverbände des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
  6. Deutscher Landkreistag
  7. Mitgliedsverbände des Deutschen Landkreistages

2. Länderebene
  • Einführung
  • Gemeinsame Einrichtungen der Länder
  • Ministerpräsidentenkonferenz
  • Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
  • Länder
  • Baden-Württemberg
  1. Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg
  2. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg
  3. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg
  • Bayern
  1. Bayerische Staatskanzlei
  2. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  3. Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Berlin
  1. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
  2. Senatsverwaltung für Jugend, Schule und Sport Berlin
  3. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin
  • Brandenburg
  1. Staatskanzlei des Landes Brandenburg
  2. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
  3. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
  • Bremen
  1. Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
  2. Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen
  3. Der Senator für Inneres, Kultur und Sport der Freien Hansestadt Bremen
  • Hamburg
  1. Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
  2. Kulturbehörde Hamburg
  3. Behörde für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Hessen
  1. Hessische Staatskanzlei
  2. Hessisches Kultusministerium
  3. Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Mecklenburg-Vorpommern
  1. Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  2. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  1. Niedersächsische Staatskanzlei
  2. Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
  3. Niedersächsisches Kultusministerium
  • Nordrhein-Westfalen
  1. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
  3. Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  1. Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
  2. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz
  3. Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  1. Staatskanzlei des Saarlandes
  2. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes
  • Sachsen
  1. Sächsische Staatskanzlei
  2. Sächsisches Staatsministerium für Kultus
  3. Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  4. Sachsen-Anhalt
  5. Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
  6. Kultusministerium Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  1. Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
  2. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  1. Thüringer Staatskanzlei
  2. Thüringer Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

3. Bundesebene
  • Einführung
  • Bundespräsidialamt
  • Bundesministerien
  1. Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien
  2. Auswärtiges Amt
  3. Bundesministerium der Justiz
  4. Bundesministerium der Finanzen
  5. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
  6. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
  7. Bundesministerium für Bildung und Forschung
  8. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  9. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
  10. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
  • Nachgeordnete Bundesbehörden
  1. Bundesamt für Bauwesen und Raumplanung
  2. Bundeskartellamt
  3. Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
  4. Bundesverwaltungsamt
  5. Bundeszentrale für politische Bildung
  6. Statistisches Bundesamt

4. Europäische Kommission
  • Einführung
  1. Generaldirektion Bildung und Kultur
  2. Generaldirektion für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  3. Generaldirektion Binnenmarkt
  4. Generaldirektion Informationsgesellschaft
  5. Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen
  6. Generaldirektion Wettbewerb

  • Register
  • Namensregister
  • Stichwortregister
  • Herausgeber

Deutscher Kulturrat, Bonn - Berlin 2000

Format DIN A 5, broschiert, ca. 176 Seiten
ISBN 3-934868-04-5 DM 29,80